Die Aufgaben und die Rolle der Conseillers des Français de l’étranger sind durch ein Gesetz und eine Verordnung geregelt: Es handelt sich um lokale Vertreter/Innen, die eine beratende Funktion haben. Sie nehmen dem Konsulat bzw. der französischen Administration und Regierung gegenüber Stellung zu den verschiedensten konsularischen Fragen bzw. Themen von allgemeinem Interesse; insbesondere zu kulturellen, bildungspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen, die für die im Wahlkreis lebenden Franzosen relevant sind.
Sie können von der französischen Verwaltung, der Regierung und den Parlamentariern zu allen Fragen konsultiert werden, die den sozialen Schutz und die sozialen Maßnahmen, die Beschäftigung, die Berufsausbildung, die französische Ausbildung im Ausland und die Sicherheit betreffen.
Zusammen bilden die gewählten Conseillers consulaires den sog. Conseil consulaire (Konsulatsrat). Der jeweilige Konsul gehört auch dem Conseil consulaire und vertritt die Administration.
Die Conseillers des Français de l’étranger haben ein Stimmrecht in den verschiedenen Sitzungen des „Conseil consulaire“: der konsularischer Stipendienrat (Fördergelder für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die die französischen Schulen im Ausland besuchen) sowie u.a. im sog. „STAFE-Konsularischen Rat, der über die Vergabe von Zuschüssen an französischen Vereinen im Ausland entscheidet.
Sie dürfen mit beratender Stimme an den Schulkonferenzen der französischen Schulen teilnehmen.
Die Conseillers des Français de l’étranger sind auch Wahlleute für die indirekte Wahl der Senatoren (Abgeordnete im „Sénat“, der zweiten gewählten Kammer des französischen Parlaments: https://www.senat.fr/lng/de/index.html).
Über diesen strengen rechtlichen Rahmen hinaus, können die Conseillers des Français de l’étranger die verschiedensten Fragen ihrer Mitbürger/Innen beantworten, deren Belange an die konsularische Verwaltung weiterleiten, ihnen Informationen und Kontakte vermitteln usw. ….
Es handelt sich um ein ehrenamtliches Amt. Die Conseillers des Français de l’étranger üben in der Regel eine hauptberufliche Tätigkeit aus.
Die Conseillers des Français de l’étranger dürfen sich nicht in diplomatischen und politischen deutsch-französischen Angelegenheiten einmischen. Sie müssen darauf achten, dass ihre Tätigkeit – in der Öffentlichkeit und bei den örtlichen Behörden – keinerlei Verwechslung mit den Aufgaben, die im Kompetenzbereich der diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind, hervorruft.
Rechtliche Referenzen (in französischer Sprache):
Gesetz 2013-659 vom 22. Juli 2013 über die Vertretung der im Ausland lebenden Franzosen https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000027734839/
Verordnung Nr°2014-144 vom 18. Februar 2014: https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000028621562/
Die gewählten Conseillers des Français de l’étranger bilden zusammen mit dem/der Botschafter/In bzw. dem/der zuständigen Konsul/In den „Conseil consulaire“ (Konsularrat).
Der Conseil consulaire muss mindestens zweimal im Jahr zusammenkommen. Der zuständige Diplomat (Botschafter oder Konsul) muss dem Conseil consulaire einmal im Jahr einen Bericht über die Lage des Wahlkreises (circonscription consulaire) vorlegen. Die Conseillers des Français de l’étranger äussern ihre Meinung zu diesem Bericht und machen Anregungen zur Verbesserung der konsularischen Dienstleistungen.
Es gibt auch thematische Conseil consulaire (zu den Themen: Schulstipendien, soziale Angelegenheiten, STAFE*, Arbeit und Ausbildung).
Zwischen den Sitzungen des Conseil consulaire können sich die Conseillers des Français de l’étranger jederzeit – gemeinsam oder einzeln – an das Konsulat wenden, um Fragen zu stellen oder Anregungen zu äußern. Das Konsulat hält die Conseillers des Français de l’étranger laufend über alle wichtigen Entwicklungen im Wahlkreis informiert.
Die Conseillers des Français de l’étranger werden zu allen offiziellen Veranstaltungen eingeladen, bei denen die französische Gemeinschaft vertreten werden soll.
Der Conseil consulaire hat keinen eigenen Haushalt.
Die einzigen verlässlichen Zahlen sind die offiziellen Registrierungen der französischen Staatsbürger im Ausland. In unserem Wahlkreis sind etwas mehr als 39.000 französische Staatsbürger/Innen beim Konsulat angemeldet.
Die konsularische Registrierung ist unabhängig von der Eintragung in das Wählerverzeichnis. Sie kann aber gleichzeitig erfolgen: entweder im Konsulat oder online unter https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/services-en-ligne-et-formulaires/ISE.
Die Conseillers des Français de l’étranger sind auch Wahlleute für die indirekte Wahl der Senatoren (Abgeordnete im „Sénat“, der zweiten gewählten Kammer des französischen Parlaments: https://www.senat.fr/lng/de/index.html), die einen direkten Einfluss auf die französische Gesetzgebung haben.
Alle französischen Parteien können Kandidatenlisten oder Unterstützungslisten vorlegen.
Eingetragene Wähler, Kandidaten, politische Parteien, Abgeordnete beider Parlamentskammer, haben – im Rahmen eines bestimmten Verfahrens – Zugang zum Wählerverzeichnis (Liste Electorale Consulaire – sog. „LEC“).
Diese LEC kann u. a. für Werbezwecke genutzt werden. Sie darf nicht für kommerzielle Zwecke oder für deutsche innenpolitische Angelegenheiten verwendet werden.
Die LEC enthält folgende Informationen: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort; Wohnsitz oder Aufenthaltsort; E-Mail-Adresse, sofern letztere bei der Registrierung angegeben wurde.
Sie können Ihren Status jederzeit online aktualisieren: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F33307 – Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Generalkonsulat in Frankfurt.
Wählbar in den Conseil consulaire sind grundsätzlich alle Staatsbürger:innen, die in der LEC (Wählerverzeichnis des Konsulats) des jeweiligen Wahlkreises, eingetragen sind.
Am 30. Mai 2021 werden 6 Conseillers consulaires sowie 2 Délégués consulaires (Letztere sind lediglich Wahlleute für Senatswahlen ohne weitere Befugnisse) gewählt.
Die Amtszeit der Conseillers consulaires beträgt normalerweise 6 Jahre. Durch die Verschiebung der ursprünglich für 2020 geplanten Wahl werden die – im Mai 2021 – gewählten Conseillers consulaires eine 5-jährige Amtszeit haben.
Die Conseillers consulaires erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung zur Deckung der mit der Ausübung ihres Amtes verbundenen Kosten.
Die Délégués consulaire werden gleichzeitig mit den Conseillers consulaires gewählt. Sie gehören zu den Wahlleuten der Senatoren. Sie haben keine andere Funktion. In unserem Wahlkreis werden 2 Délégué consulaire gewählt.
Sie können in den Wahllokalen in Frankfurt (Lycée français Victor Hugo), Mainz (Französisches Institut), Düsseldorf (Konsulat) und Saarbrücken (Villa Europe) wählen.
Vom 21. bis 26. Mai können Sie auch über Internet wählen (vorausgesetzt die E-Mail-Adresse und die Handynummer, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, sind noch aktuell).
Eine visuelle Anleitung finden Sie hier: https://de.ambafrance.org/Elections-consulaires-2021-Pas-a-pas-du-vote-par-internet
Sie können auch eine Vollmacht erstellen. Eine Vollmacht kann nur einer Person gegeben werden, die dem selben Wählerverzeichnis wie Sie angehört (WZ1: Hessen u. Rheinland-Pflaz; WZ2: NRW, WZ3: Saarland). Die Vollmacht wird beim Konsulat erstellt. https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/services-aux-francais/voter-a-l-etranger/modalites-de-vote/vote-par-procuration/
Dieser Aspekt des Amtes ist nicht reglementiert und jeder Conseiller kann es nach eigenem Ermessen machen. Die Conseiller consulaire sind in der Regel Leute, die schon lange in Deutschland leben und sich mit den Systemen beider Länder gut auskennen und Sie dementsprechend informieren können. Sie haben allerdings den deutschen Behörden gegenüber, keine Befugnisse und keine Anerkennung.